Patientenführsprecher werden auf der rechtlichen Grundlage des Sächs.PsychKG §4 öffentlich für je max. 5 Jahre bestellt. Sie sind konstante Ansprechpartner für stationäre Patienten/Angehörige bei Beschwerden/Problemen auf der Station, hinterfragen z.B. Behandlungen, Fixierungen und Zwangsmaßnahmen. Dazu gehen sie etwa 1x wöchentlich auf ihre Station und sprechen mit Patienten und Personal. Akut könnten auch Extratermine nötig werden. Einmal monatlich treffen sich alle Patientenführsprecher im Durchblick e.V. zum Erfahrungsaustausch.
Was ist zu tun?
Patientenführsprecher prüfen Wünsche und Beschwerden der Patienten und beraten diese. Bei Bedarf vermitteln sie zwischen Patienten und Mitarbeitern der Einrichtung. Sie haben Zugang zu allen Patienten zu bekommen. Bei erheblichen Mängeln, denen nicht in angemessener Frist abgeholfen wird, kann die Klinikleitung oder die Besuchskommission informiert werden.
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Dieses Angebot wird über die Plattform Aktion Mensch bereitgestellt:
Die Aktion Mensch ist eine 1964 auf Initiative des Zweiten Deutschen Fernsehens entstandene deutsche Sozialorganisation, die sich durch Lotterieeinnahmen finanziert.
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