Persönliche Assistenz bezeichnet Leistungen, die im Auftrag der Menschen mit Behinderung durch persönliche Assistent*innen erbracht werden. Ziel der persönlichen Assistenz ist es, zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beizutragen. Im Rahmen der persönlichen Assistenz sollen die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Klient*innen berücksichtigt werden. Hierbei können sowohl Einzelaktivitäten als auch Gruppenangebote durch die Assistenzleister*innen angeboten werden.
Auftraggeber*innen sind Menschen mit Behinderung in und um Tübingen. Sie wohnen entweder in einer Wohngemeinschaft oder alleine im häuslichen Umfeld. Die Einsätze können flexibel und in Absprache mit den Assistenzgeber*innen gestaltet werden als individuelle Begleitung bei
Einkäufen
Wegebegleitung
Stadtbummeln und Spaziergängen
Kultur- und Sportveranstaltungen (Kino, Theater, Konzerte, Fußball)
Routine-Arztbesuchen (Bewohner*innen könnten zwar allein in die Sprechstunde gehen, fühlen sich aber sicherer, wenn sie begleitet werden)
Bildungsangeboten wie Kursen an VHS, im Werkstadthaus
Festen und Veranstaltungen
Restaurant- und Café- Besuchen
Gruppenangebote
Persönliche Assistent*innen bieten auf Wunsch ein Angebot an, an dem mehrere Klient*innen teilnehmen können, z.B. bei
Offenen Angeboten der Habila
Ausflügen
Kochen und gemeinsamen Essen
Besuch einer Veranstaltung
Schwimmen
Diskobesuch
Tätigkeiten auf der Wohngruppe bzw. in der eigenen Wohnung
Gemeinsames Kaffeetrinken
Spiele spielen
Basteln und Malen
Kochen und Backen
Gemeinsam ein Computerspiel spielen
Unterhalten bzw. Zuhören
Sonstige Assistenzleistungen
Individuelle Zimmergestaltung
Beim Aufräumen und Umräumen assistieren, Unterstützung bei der Reinigung des Zimmers oder der Wohnung
vergleichbare Dienstleistungsangebote
Formale Regelungen:
Die Tätigkeit wird im Rahmen der Übungsleiterpauschale vergütet. Assistenzleister*innen werden durch Ihre Registrierung bei der Habila GmbH unfall- und haftpflichtversichert.
Die Assistenzleister*innen müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das Führungszeugnis können sie durch Vorlage eines Schreibens der Habila GmbH bei der Stadt beantragen und bekommen die Kosten erstattet.
Das Mindestalter der Assistenzkräfte beträgt 18 Jahre, in Ausnahmefällen auch 16 Jahre. Bei Fragen können sich die Interessierte und Assistenzleister*innen jederzeit an eine der Koordinator*innen wenden.
in unserer App und unter folgendem Link kannst du portalübergreifend nach Engagement-Angeboten suchen.
Dieses Angebot wird über die Plattform Aktion Mensch bereitgestellt:
Die Aktion Mensch ist eine 1964 auf Initiative des Zweiten Deutschen Fernsehens entstandene deutsche Sozialorganisation, die sich durch Lotterieeinnahmen finanziert.
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